Voraussetzungen:
- Mindestalter zum Führen eines E-Scooters: 16 Jahre (Ausweispflicht). Ausnahme für Kinder ab 14 Jahre mit M-Ausweis.
- Der Fahrer darf nicht alkoholisiert oder unter Medikamenteneinfluss fahren.
- In der Schweiz besteht keine Helmpflicht, wird jedoch dringend empfohlen.
Regeln:
- Der E-Scooter darf auf Fahrradwegen, Straßen und Fußgängerzonen gefahren werden, die für Fahrräder zugelassen sind.
- In Fußgängerzonen sollte Schrittgeschwindigkeit (maximal 5-6 km/h) gefahren werden.
- Richtungsanzeige mit Handzeichen wie beim Fahrradfahren ist notwendig.
- Fußgängerwege dürfen nicht befahren, sondern nur geschoben werden.
- Der E-Scooter kann wie ein Fahrrad abgestellt werden.
Bußgelder bei Fehlverhalten:
- Fahren auf dem Trottoir/Bürgersteig: 40 CHF
- Fahren unter 16 ohne Ausweis: 80 CHF
- Fahren mit einer zweiten Person auf dem E-Scooter: 20 CHF
- Loslassen der Lenkvorrichtung (Ausnahmen Richtungsanzeige): 20 CHF
- Missachtung eines Lichtsignals (in Appenzell eher schwierig): 60 CHF
- Parken des E-Scooters auf dem Trottoir: 20 CHF